Unfallversicherung
Die Unfallversicherung zahlt, wenn 12 Monate nach einem Unfall eine dauerhafte unfallbedingte Invalidität vorliegt oder wenn der/ die Versicherte infolge eines Unfalls gestorben ist. Die Höhe der Versicherungsleistung bei Unfalltod ist in der Regel im Versicherungsschein angegeben. Die Höhe der Versicherungsleistung bei Invalidität ist abhängig davon, welcher Körperteil von der Invalidität betroffen ist und wie groß die Einschränkung ist. Häufig ist eine sog. Progression vereinbart. In diesem Fall erhöht sich die Versicherungssumme abhängig der Höhe des Invaliditätsgrades um den vereinbarten Faktor.
In der Unfallversicherung sind verschiedene Fristen zu beachten und einzuhalten. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, muss die Versicherung u. U. nur aus diesem Grund nicht zahlen! Sie sollten sich deshalb nach einem Unfall schnellstmöglich beraten zu lassen, um Nachteile zu vermeiden.
Wenn es sich um einen Unfall handelt, der sich im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit ereignet hat, bestehen u. U. auch Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft. In meiner Eigenschaft als Fachanwältin für Sozialrecht berate ich Sie auch dazu gerne.

