Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung wird ein bestimmter Geldbetrag versichert, der bei Tod des/der Versicherten zu zahlen ist. Ein Großteil der Lebensversicherungsverträge wird von den Versicherten vorzeitig beendet oder ruhend gestellt. Die Versicherung muss dann den sog. Rückkaufswert (Summe der bezahlten Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten und Kosten des Vertragsabschlusses) auszahlen oder der Vertrag läuft mit einer geringeren Versicherungssumme weiter. Die Berechnung des Rückkaufswertes bzw. der beitragsfreien Versicherungssumme ist in den meisten Fällen kaum verständlich. In vielen Fällen haben die Gerichte schon entschieden, dass die ausgezahlten Rückkaufswerte bzw. die beitragsfreien Versicherungssummen zu gering waren, so dass die Versicherungen weitere Beträge auszahlen mussten bzw. die Versicherungssummen erhöhen mussten. Streit entsteht auch, wenn die Umstände des Todes des/der Versicherten ungewöhnlich sind. Hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.