Restschuldversicherung oder Kreditversicherung

Mit dieser Versicherung wird die Rückzahlung der Kreditraten gesichert, falls Sie aus bestimmten Gründen (z. B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Unfall) nicht mehr arbeiten können und Einkommensverluste haben oder der Kreditnehmer stirbt. Kreditversicherungen werden in den meisten Fällen zusammen mit dem Kreditvertrag bei der Bank geschlossen, was die vertragliche Lage oft unübersichtlich macht. Im Versicherungsfall zahlt die Versicherung in der Regel nicht an Sie, sondern an die kreditgebende Bank. Es muss deshalb immer auch geprüft werden, ob Sie Rückzahlungsansprüche gegen die Bank haben.

Haufig treten Probleme auf, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon schwere Krankheiten vorlagen oder diese nach kurzer Zeit auftreten. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen, die Erfolgsaussichten sind in der Regel gut.