Krankenversicherung
Seit 2007 muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherung zu haben. Die privaten Krankenversicherungen sind seitdem verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Dafür haben sie einen sog. Basistarif eingerichtet.
Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten notwendiger Heilbehandlungen. Der Umfang der Kostenerstattung ist abhängig von dem vereinbarten Tarif. Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Erstattung von 50% oder 30% der Behandlungskosten, den Restbetrag übernimmt die Beihilfe. Streit entsteht häufig über die Frage, ob die in Anspruch genommene oder beabsichtigte Behandlung eine notwendige Heilbehandlung war bzw. ist. Probleme treten auch dann auf, wenn der Versicherung bei Abschluss des Vertrages nicht alle geforderten Informationen gegeben wurden. Insbesondere die unrichtige oder unvollständige Beantwortung von Gesundheitsfragen verursacht Probleme.
In diesen Fällen sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, häufig muss die Versicherung trotzdem zahlen.

