Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung zahlt, wenn der/die Versicherte wegen Krankheit vollständig arbeitsunfähig ist. Im Vertrag ist in der Regel vereinbart, dass erst nach einer gewissen Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Insbesondere selbständig Tätige sind bei Krankheit auf die Leistungen der Krankentagegeldversicherung angewiesen, da sie häufig keine andere Absicherung haben. Die Krankentagegeldversicherung muss nicht zahlen, wenn der/die Versicherte wegen Krankheit berufsunfähig ist. Die Abgrenzung von Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist ein häufiger Streitpunkt. Ein weiterer Anlass für die Ablehnung der Leistung durch den Versicherer ist in vielen Fällen die angeblich zu geringe Höhe des Einkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Sobald absehbar ist, dass eine Erkrankung länger andauern wird und die Versicherung in Anspruch genommen werden soll, sollten Sie sich beraten zu lassen, um Nachteile zu vermeiden.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben Sie u. U. zusätzlich Anspruch auf Krankengeld. Auch dazu berate ich Sie gerne.

