Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung leistet Ersatz für Schäden, die an Hausratsgegenständen an dem versicherten Ort - in der Regel Ihre Wohnung - durch Einbruch, Raub, Feuer, Blitz, Sturm und/oder Leitungswasser entstanden sind. Oft wird übersehen, dass auch die Hausratsgegenstände, die Sie mit auf Reisen nehmen, gegen viele Gefahren versichert sind. So haben Sie (abhängig von den vereinbarten Versicherungsbedingungen) z. B. Anspruch auf Ersatz, wenn Ihnen im Urlaub die Fotoausrüstung geraubt wird.

Wenn Sie z. B. Opfer eines Einbruchs, Sturms oder Brandes geworden sind oder einen Wasserschaden in der Wohnung haben, sollten Sie sich zügig beraten lassen, um keine Formalien zu versäumen, die Sie um den Versicherungsschutz bringen könnten.

Probleme gibt es auch häufig, wenn der Versicherungswert zu niedrig bemessen ist, also eine Unterversicherung vorliegt. Dann wird die Versicherung die Leistung kürzen und es wird der Schaden nur teilweise gezahlt. Auch hier lohnt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. In vielen Fällen sind die vertraglichen Regelungen so unklar formuliert, dass die Versicherung trotzdem leisten muss.