Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung leistet Ersatz für Schäden, die durch Brand, Blitz, Explosion, Rohrbruch, Leitungswasser, Sturm und/oder Hagel an dem versicherten Gebäude entstanden sind. Als Versicherte/r haben Sie im Rahmen dieser Versicherung verschiedene Verpflichtungen, die Sie einhalten müssen, damit Sie im Schadensfall einen Anspruch auf die Leistung der Versicherung haben. So müssen Sie - je nach Versicherungsvertrag - z. B. nicht genutzte Gebäudeteile kontrollieren und dort Wasserleitungen absperren und entleeren, in der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend beheizt werden, Schäden müssen innerhalb einer sehr kurzen Frist gemeldet werden. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen wird die Versicherung die Ersatzleistung verweigern.

Probleme gibt es häufig, wenn der Versicherungswert zu niedrig bemessen ist, also eine Unterversicherung vorliegt. Dann wird die Versicherung die Leistung kürzen und der Schaden wird nur teilweise gezahlt.

Hier lohnt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Oft sind die vertraglichen Regelungen unklar formuliert und die Versicherung muss trotz eines Verstoßes leisten.