Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden oft als Zusatz zu einer Lebensversicherung abgeschlossen. Versichert ist hier das Risiko, in dem ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können. In der Regel liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn der/die Versicherte die bisherige Tätigkeit nur noch zu weniger als 50% ausüben kann. Hier muss sehr sorgfältig ermittelt werden, wie die bisherige Tätigkeit aussah und welche krankheitsbedingten Einschrankungen vorliegen, um die Berufsunfähigkeit darlegen zu können. Es ist von Vorteil, sich bereits vor Beantragung der Leistungen beraten zu lassen, so können Sie vermeiden, dem Versicherer Informationen zu geben, die später zu Ihrem Nachteil verwendet werden.

Häufig versucht die Versicherung, sich vom Vertrag zu lösen, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden. Oft wird argumentiert, dass bei Abschluss der Versicherung die Gesundheitsfragen nicht richtig oder unvollständig beantwortet wurden. In diesen Fällen sollten Sie sich umgehend beraten lassen, oft ist die Versicherung nicht im Recht!

Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben Sie u. U. zusätzlich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Als Fachanwältin für Sozialrecht berate ich Sie gerne auch dazu.